Kommentar: Online-Zugangsgesetz OZG

Wie schon in meinem Nicht-Bericht erwähnt, hat der Staat die letzten Jahren massiv in Sachen Digitalisierung verschlafen und versucht jetzt mit übereiltem Aktionismus die Digitalisierung voran zu bringen, obwohl man bei weitem noch lange nicht soweit ist. Das wird auch nicht besser wenn die Kommunen weiter im Stich gelassen werden. Aber man hat mit dem Online-Zugangsgesetz Bund und Länder verpflichtet, bis 31.12.2022 die Verwaltungsleistungen online anzubieten. Klingt aufs Erste nach einem passablen Zeitraum, aber wenn es vorne und hinten fehlt, wird es schwierig. Im Prinzip versucht der Staat hier den Bau eines Hochhauses vorzuschreiben, lässt sie aber beim Fundament alleine. Dazu kommt dass das Hochhaus auf sandigem Grund stehen soll…Insgesamt 570 Dienstleistungen sollen digital verfügbar sein. Das ist ein wahrer Kraftakt, vor allem weil hierbei unzählige verschiedene Dienstleister und Softwareanbieter im Boot sind. Gleichzeitig sind aber gar keine Standards definiert worden, wie soll man also auf einen gemeinsamen Nenner kommen? Ich bin mal gespannt wie das weiter geht…
https://www.heise.de/news/AG-KRITIS-Innenministerium-verbummelt-die-Digitalisierung-der-Verwaltung-4887124.html