Kommentar: Der Uploadfilter ist tot – es lebe der Blockierungsfilter

Stoppschild Blockierungsfilter
Stoppschild Blockierungsfilter
(Bild: flickr / TireZoo)

Die viel diskutierte und umstrittene Artikel 13 ist Geschichte, soweit, so gut. Dennoch muss Deutschland liefern und die EU-Urheberrechtsrichtlinie 2019/790 (DSM / DSM-RL) bis  07.06.2021 in nationales Recht umsetzen. Und ich glaube, dass die Meisten der Meinung sind, dass eine Reformierung des Urheberrechtes absolut notwendig ist. Dies sollte dies zwischen Urhebern und Nutzern auf Augenhöhe passieren. Deutschland wäre aber nicht Deutschland wenn es genau dieses mal wieder gehörig in den Sand setzen würde. Wie kann das passieren? Ich vermute einmal, dass schlichtweg die Kompetenz in der Regierung fehlt und so hat man sich von den entsprechende Lobbys den Kabinettsbeschluss zur Umsetzung schlichtweg diktieren lassen.

Aber was ist denn neu? Ich fass es kurz: Es sind wieder ein paar Unklarheiten drin, die am Ende wieder Gerichte klären müssen. Wenn über 20 Prozent der Abgeordneten, und damit die größte Gruppe, Juristen sind, würde ich mir etwas mehr Klarheit und Qualität wünschen. Aber vielleicht liegt darin auch das Interesse der Lobbys, umso mehr unklar ist, umso mehr kann man die Gerichte damit beschäftigen und die Gesetze dann für sich nutzen.

Der erste Schmunzler war schon einmal, dass die Kosten der Wirtschaft für die Umsetzung auf 460.000€ veranschlagt wurde. Ich vermute, an der Schätzung war die gleiche Person zuständig wie bei der Kostenschätzung für den Berliner Flughafen…
Was gut ist, ist dass Karikaturen o.ä. (z. B. Memes) oder Plattformen wie Wikipedia davon ausgenommen sind. Das war schonmal eine große Befürchtung.

Was aber ein Schmarrn ist, ist die Formulierung, dass Personen ohne erheblichen Einnahmen mehr Rechte bekommen, aber was bitte sind „nicht erhebliche Einnahmen“? Und selbst dann sind dem Grenzen gesetzt: 15 Sekunden eines Filmwerkes oder Laufbildes (ich liebe diesen Ausdruck „Laufbild“) sowie einer Tonspur. Texte nur bis 160 Zeichen (also weniger als ein Tweet) oder nur bis zu 125kb eines Lichtbildwerkes, Lichtbildes oder Grafik. Na dies wird aber ganz eng. Wenn jemand z. B. Mashups macht, hat er ein Problem, er kann nicht mehr als 15 Sekunden nutzen und professionelle Mashupper wie z. B. MashupGermany haben noch ein weiteres Problem, obwohl gerade Mashups auch eine Bereicherung für die Musikindustrie sind, denn so ein „Schnelldurchlauf“ macht auf viele Lieder aufmerksam, die man nicht kennt. Zudem gibt es weiter eine Doppelvergütung von Urhebern und Rechteinhabern, was etwas unlogisch ist, weil die Urheber bereits Vereinbarungen mit den Rechteverwerten haben, sonst würden sie die Rechte ja nicht abtreten. Zahlen wird das dann quasi der Nutzer.

Ach und der Kabinettbeschluss ist natürlich so geschrieben, dass die ganze Thematik mal wieder sehr schwer umzusetzen ist. Ich bin echt gespannt wie dies am Ende in der Praxis aussieht. Der verhasste Uploadfilter wird wieder da sein, als Blockierungsfilter. Und dieser wird sehr wahrscheinlich mehr blockieren als nötig, damit die Plattformbetreiber auf der sicheren Seite sind…

Eine anwaltliche Analyse was auf euch bei einer Umsetzung zukommt, bekommt ihr hier zu sehen: